AGB

ALLGEMEINES

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichungen - auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in Preislisten, Katalogen und anderen Medien enthalten sind, sind unverbindliche Angaben. Die Darstellung der Inhalte erfolgt nach aktuellem Kenntnisstand. Änderungen vorbehalten. Irrtum bezüglich der Kennzeichnung sowie der Preisauszeichnung wird nicht ausgeschlossen. Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir Ihnen eine Auftragsbestätigung zukommen lassen oder die bestellte Ware ausliefern.

PREISE

Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager Winterlingen  zzgl. der Transport- und Verpackungskosten. Mit Erscheinen der nächsten Preisliste werden die bisherigen Preislisten ungültig. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und inklusive der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer.

LIEFERUNG

Lieferungen  erfolgen grundsätzlich auf  Kosten des Käufers.  Fracht- und sonstige Versandkosten werden dem Käufer bei Lieferung in Rechnung gestellt, es sei denn es wird eine Bestellmenge erreicht die eine versndkostenfreie Lieferung gewährt! Wir wählen für Sie den günstigsten Versandweg. Teillieferungen sind, soweit nicht vermeidbar, zulässig. Bei vom Verkäufer nicht verursachten Betriebsstörungen, bei Streik oder Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt sowie bei ausbleibenden Lieferungen des Vorlieferanten des Verkäufers entfällt seine Lieferpflicht, sofern diese unmöglich geworden ist. Tritt hierdurch nur eine Lieferverzögerung ein, besteht die Lieferpflicht des Verkäufers und die Abnahmepflicht des Käufers fort. In den vorgenannten Fällen ist der Verkäufer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages oder wegen Verzuges nicht verpflichtet, auch nicht nach Ablauf einer vom Käufers etwa gesetzten Nachfrist.

ZAHLUNG

Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem BIKEPARK SHOP gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5%, gegenüber Kaufleuten in Höhe von 8%, über dem Basiszinssatz zu, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Vom Eintritt des Zahlungsverzuges des Käufers an werden sämtliche Zahlungsansprüche auch aus anderen Rechnungen von BIKEPARK SHOP sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen kann BIKEPARK SHOP in diesem Falle von Vorauskasse abhängig machen oder insoweit vom Vertrage zurücktreten. Eine Belieferungspflicht gegenüber dem Käufer besteht seitens BIKEPARK SHOP nicht. BIKEPARK SHOP ist berechtigt, auf eine Bestellung des Käufers hin unverzüglich die Belieferung schriftlich abzulehnen. 
Das Recht des Käufers zur Aufrechnung ist beschränkt auf unbestrittene, rechtskräftig titulierte oder von BIKEPARK SHOP anerkannte Gegenansprüche. Das gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit der Käufer Kaufmann i. S. d. HGB’s ist.

Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

EIGENTUM

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen, die uns aufgrund des Vertrages zustehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen erwerben. Ist der Käufer ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegen den Käufer haben. 
Auf Verlangen des Käufers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung ein angemessene Sicherung besteht. 
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassungen oder Veränderungen des Kaufgegenstandes zulässig. Beim Zugriff Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, hat uns der Käufer unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

GEWÄHRLEISTUNG

Wir gewährleisten Fehlerfreiheit der von uns gekauften Produkte für den Zeitraum von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware beim Verbraucher. Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen, soweit dieser Kaufmann i. S. d. HGBs ist, voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind auch von Nichtkaufleuten zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte auf Seiten des Käufers unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich beim Verkäufer zu beanstanden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist der Verkäufer zur zweimaligen Nacherfüllung auf seine Kosten berechtigt. Dies kann nach Wahl des Käufers durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung geschehen. Der Käufer muß hierfür eine angemessene Frist setzen. Der Verkäufer kann eine Nacherfüllung verweigern, die unverhältnismäßig hohe Kosten auslöst. 

Die Gewährleistung erlischt, sobald eigenhändige Reparaturversuche oder Veränderungen vorgenommen werden, außerdem bei wettkampfähnlichen Einsatz. Die Rahmen- und Felgengewährleistung entfällt bei Schäden, die durch Sprünge oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Die Gewährleistung gilt bei Rahmen und Gabel nur, wenn die Teile im Originalzustand verbleiben und für den vorgesehenen Einsatz Verwendung finden. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ohne Kaufquittung können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Fahrrädern ist die Rahmennummer des Fahrrades in den Kaufbeleg einzutragen. Eine Garantie des Herstellers betrifft die Gewährleistung des Verkäufers nicht.

 

 HAFTUNG 

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben-, und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsschluß und außervertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fährlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Unabhängig vom Rechtsgrund ist unsere Haftung, fachgemäßer Einbau vorausgesetzt, auf die Höhe des Lieferpreises beschränkt. Schadensersatzansprüche nach § 634, 636 BGB bleiben unberührt.

ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Winterlingen. Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Albstadt, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist (nur gültig für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen).

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

ERGÄNZENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der Ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.

Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.

Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Ratenkauf

Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.

Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis (siehe unten Ziffer II). Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anzubieten.

Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.

Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift

Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.

Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung). Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.

Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.

Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben.

Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen.

Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Soweit einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder werden sollten, sind sie sinngemäß zu ersetzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.

Stand: 13.02.2011

Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen zum Februar-Gewinnspiel von Facebook

Das vorliegende Gewinnspiel wird ausschließlich durch die Bikepark Albstadt Blum/Sassowski GbR, Nonnenstrasse 1, 72393 Burladingen, Deutschland (im Folgenden Bikepark Albstadt) angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos und verpflichtet nicht dazu, Produkte von Bikepark Albstadt in Anspruch zu nehmen oder gar diese zu kaufen. Die Firma Bikepark Albstadt ist alleiniger Ansprechpartner und alle Anfragen sind an die Firma Bikepark Albstadt zu richten. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

§1 Gewinnspiel

Unser Gewinnspiel findet vom 04.02.2021 bis einschließlich 11.02.2021 (23:59 Uhr) statt.

Teilnehmen kann jeder über 18 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland, der der Aufforderung im Gewinnspiel-Post nachkommt. Zu gewinnen gibt es einen von zwei Bikepark Albstadt Jahreskalendern 2021. Der/die GewinnerInnen werden per Zufall (Losverfahren) ermittelt und am 12.02.2021 bekanntgegeben.

Bei dem Gewinn handelt es sich um einen von zwei Bikepark Albstadt Jahreskalendern 2021 im Wert von je 25,00 Euro. Der/die GewinnerInnen bekommen den Gewinn von Bikepark Albstadt per Post zugestellt. Der Versand erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse, Wohnadresse) der GewinnerInnen. 

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Versandkosten übernimmt die Firma Bikepark Albstadt.

§2 Teilnahme

Berechtigt an dem Gewinnspiel teilzunehmen, ist jede natürliche Person ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Deutschland hat. Die Teilnahme muss in eigenem Namen erfolgen. Von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Firma Bikepark Albstadt sowie deren Angehörige.

Der/die GewinnerInnen werden am 12.02.2021 auf der Facebook-Seite bekannt gegeben.

Der/die GewinnerInnen werden von einem Bikepark Albstadt -Mitarbeiter über einen Kommentar genannt und gebeten, die Kontaktdaten via Privatnachricht mitzuteilen. An die durch die Gewinner mitgeteilten Kontaktdaten wird Bikepark Albstadt den jeweiligen Gewinn per Post zusenden.

§3 Verfall des Gewinns

Ist die Gewinnausschüttung nicht möglich, weil eine Zusendung scheitert und kann diese nicht innerhalb eines Monats nachgeholt werden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Der Anspruch verfällt auch, wenn sich der Gewinner nicht spätestens bis zum 28.02.2021 bei Bikepark Albstadt meldet.

§4 Datenschutz

Die im Rahmen des Gewinnspiels erlangten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Teilnahme am Gewinnspiel und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verwendet und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Jeder Teilnehmer am Gewinnspiel erklärt sich damit einverstanden, dass sein über  Facebook verwendeter Name (unerheblich ob tatsächlicher Name oder Pseudonym) im Falle eines Gewinns auf der Facebook-Seite von Bikepark Albstadt im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht wird. Angezeigt werden ausschließlich die Namen der GewinnerInnen.

Darüber hinaus erklärt sich jeder Gewinnspiel-Teilnehmer damit einverstanden, dass die bereit gestellten und veröffentlichten Fotos zum Gewinnspiel für spätere (Werbe) Zwecke von Bikepark Albstadt genutzt werden dürfen. Somit erhält Bikepark Albstadt die Rechte an dem geposteten Bildmaterial.

Im Übrigen gelten unsere üblichen Datenschutzbestimmungen: https://bikepark-albstadt.de/datenschutz/

§5 Haftung

Die Beiträge oder Kommentare der am Gewinnspiel Teilnehmenden, dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Bikepark Albstadt übernimmt für eine etwaige Verletzung der Rechte Dritter keine Haftung.Bikepark Albstadt behält sich vor, das Gewinnspiel jeder Zeit ohne Ankündigung zu beenden oder abzuändern. Das ist insbesondere der Fall, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus der Beendigung oder Abänderung des Gewinnspiels können keine Ansprüche gegen Bikepark Albstadt abgeleitet werden.

Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§6 Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bikepark Albstadt stellt klar, dass die vorliegenden Teilnahme- und Datenschutzbedingungen jeder Zeit ohne Vorankündigung geändert werden können.

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